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Erstmals für die Wirksamkeit verantwortlich:

Die neue Verordnung VOLV (Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie), die seit 15.2.2006 in Kraft ist, bestätigt unsere Firmenphilosophie:
Keine verstellbaren oder manipulierbaren Systeme im Industriebereich!
Denn erstmals wird der Arbeitgeber für die Wirksamkeit des Gehörschutzes verantwortlich gemacht.
Die Funktion unseres Industriegehörschutzes ist überprüfbar.

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