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Gehörschutz > Angepasster Gehörschutz > Erstmals für die Wirksamkeit verantwortlich:Erstmals für die Wirksamkeit verantwortlich:Die neue Verordnung VOLV (Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie), die seit 15.2.2006 in Kraft ist, bestätigt unsere Firmenphilosophie:Keine verstellbaren oder manipulierbaren Systeme im Industriebereich! Denn erstmals wird der Arbeitgeber für die Wirksamkeit des Gehörschutzes verantwortlich gemacht. Zurück zu Angepasster Gehörschutz Industriegehörschutz |