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Gehörschutz > Lärm und Gehörschädigung > Lärmbelastung und GehörschutzLärmbelastung und GehörschutzUnser Gehör ist ein sehr empfindliches Organ, ist es einmal durch zu starken Lärm beschädigt bleibt es unwiderruflich so. Wer schlecht hört, verpasst viel im Leben.Sobald der Lärmpegel 80 dB übersteigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet guten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen (Verordnung VOLV gültig ab 15.2.2006). Das ist leichter gesagt als getan. Herkömmliche Gehörschutzstöpsel haben eine unzureichende Passform und dämmen daher sehr ungenau. Sie könnten zwar eine Dämmung bis zu 30 dB bieten, wenn sie von einem Experten eingesetzt werden. In der Praxis werden jedoch nur Werte zwischen 12 und 17 dB erreicht. Dazu kommt ein ständiges Druckgefühl im Ohr und es kann zur Anhäufung von Ohrenschmalz kommen. Kapselgehörschutz dämmt meist zu viel und isoliert den Anwender von der Umwelt. Der Träger schwitzt unter dem Kapselgehörschutz und durch Schmutz und Staub wird die Haut irritiert. Darum verwenden viele Leute den Gehörschutz nicht richtig und setzten sich so dem Lärm aus. Bei richtig aufgesetzten Kapselgehörschutz mit einer möglichen Dämmung von 30 dB bleibt übrigens nur ein effektiver Schutz von 9 dB übrig, wenn sie während des achtstündigen Arbeitstages nur eine Stunde lang nicht getragen werden. Abgestimmte Lärmdämmung, gute Sprachverständlichkeit und hervorragender Tragekomfort sind die Anforderungen, die an einen modernen Gehörschutz gestellt werden. Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird Gehörschutz von den Mitarbeitern konsequent getragen. Lärmschutz der besonderen Art !Zurück zu Lärm und Gehörschädigung |